Neue Antidumpingzölle: Chinesische Reifen werden teurer

Die Europäische Kommission verschärft die Gangart im Handel mit China. Beim Import von neuen Reifen in die EU sind ab sofort Antidumpingzölle zu zahlen. Die Aufschläge liegen je nach Hersteller zwischen 4,3 und 45,3 Prozent.
Foto: Linglong

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1540 Antidumpingzölle auf die Einfuhr neuer Reifen aus China eingeführt. Die Regelung wurde am 7. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist einen Tag später in Kraft getreten. Importeure müssen bei der Einfuhr der Reifen in die Europäische Union daher ab sofort entsprechende Aufschläge bezahlen.

Die Maßnahmen betreffen neue Luftreifen aus Kautschuk für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Die Höhe der Antidumpingzölle richtet sich nach dem jeweiligen Hersteller und liegt zwischen 4,3 und 45,3 Prozent des Zollwerts der in China produzierten Ware. Für nicht ausdrücklich genannte Hersteller gilt ein gesonderter Zollsatz.

Zölle je nach Hersteller sehr unterschiedlich

Den niedrigsten unternehmensspezifischen Zoll erhält die Hankook Group mit 4,3 Prozent. Am anderen Ende der Skala steht die Shandong Yongsheng Rubber Group mit einem Zuschlag von 45,3 Prozent. Dazwischen liegen zahlreiche weitere chinesische Reifenhersteller, darunter Linglong, Sailun, Triangle Tyre, Prinx Chengshan, Zhongce Rubber (ZC Rubber), Double Coin, Doublestar, Fullrun, Sentury Tire, Wanli Tire, Nexen, Pirelli, Sumitomo Rubber, Sichuan Tyre & Rubber, Zhaoqing Junhong, Zodo Tire und Nankang Rubber.

Grundlage der Entscheidung ist eine Antidumpinguntersuchung, die die Europäische Kommission im Mai 2025 eingeleitet hatte. Nach den Untersuchungsergebnissen wurden bestimmte Reifen aus China zu Preisen auf den europäischen Markt gebracht, die als Dumping eingestuft wurden und der europäischen Reifenindustrie erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt haben. Mit den nun beschlossenen Maßnahmen soll ein fairer Wettbewerb im europäischen Reifenmarkt wiederhergestellt werden.

Die endgültigen Antidumpingzölle gelten zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums können die Maßnahmen nach den europäischen Handelsschutzvorschriften überprüft werden, sofern hierfür entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Auf eine rückwirkende Erhebung der Zölle für bereits eingeführte Waren hat die Europäische Kommission verzichtet

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