Umweltplakette für E-Autos soll entfallen

Elektroautos mit E-Kennzeichen sollen künftig auch ohne grüne Umweltplakette in Umweltzonen fahren dürfen. Die Bundesregierung will damit eine umstrittene Doppelregelung abschaffen.
Für E-Autos bald überflüssig: Die grüne Umweltplakette auf der Windschutzscheibe. Foto: PSN

Die grüne Umweltplakette für Elektroautos soll überflüssig werden. Mit der Änderung der Bundes-Immissionsschutzverordnung will die Regierung eine unnötige Doppelregelung abschaffen. Künftig reicht das E-Kennzeichen für die Einfahrt in Umweltzonen aus.

Unnötige Doppelregelung

Die Diskussion um die grüne Umweltplakette für Elektroautos läuft bereits seit dem vergangenen Jahr. Denn obwohl E-Fahrzeuge lokal emissionsfrei sind, waren sie bislang von der Plakettenpflicht ausgenommen. Nun hat das Bundeskabinett eine Änderung der Vorschriften auf den Weg gebracht: Bei reinen Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen soll künftig allein das Nummernschild als Nachweis für die Berechtigung zur Einfahrt in Umweltzonen ausreichen. Das Ziel der Bundesregierung besteht darin, bürokratische Hürden abzubauen und unnötige Doppelregelungen zu beseitigen.

Nur für reine E-Fahrzeuge mit „E-Kennzeichen“

Nach aktueller Auffassung der Bundesregierung gilt das E-Kennzeichen bereits als eindeutiger Nachweis für ein emissionsfreies Fahrzeug. Eine zusätzliche Plakette an der Windschutzscheibe ist deshalb nicht mehr erforderlich.

Wichtig für Fahrzeughalter: Die Befreiung von der Pflicht zur grünen Plakette gilt nur, wenn das Kennzeichen das Sonderzeichen „E” enthält.

Die Nutzung dieses Zusatzes ist freiwillig. Da ein Kennzeichen maximal acht Zeichen umfasst, schränkt der Zusatz die Wahlfreiheit beim Wunschkennzeichen ein. Daher gibt es zahlreiche E-Fahrzeuge, die auf das „E” im Kennzeichen verzichten. Besitzer von E-Autos, die kein entsprechendes „E“-Kennzeichen beantragt haben, benötigen weiterhin eine Umweltplakette.

Für Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mit E-Kennzeichen ist auch weiterhin eine Umweltplakette erforderlich, da sie zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen.

Umweltzonen bleiben unberüht

Von der Neuregelung bleiben die Umweltzonen selbst unberührt. Sie wurden eingeführt, um die Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickoxiden in Städten zu reduzieren. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten die bisherigen Vorschriften weiterhin.

Laut Bundesregierung soll die Änderung vor allem den Verwaltungsaufwand reduzieren. Fahrzeughalter müssen künftig keine Umweltplakette mehr beantragen oder ersetzen, beispielsweise wenn die Windschutzscheibe gewechselt wird. Auch die Kosten für die Plakette, die je nach Ausgabestelle zwischen rund fünf und 20 Euro liegen können, entfallen.

Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss jedoch zunächst die Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung abgeschlossen werden. Ein konkreter Termin steht bislang noch nicht fest. Bis dahin bleibt die bisherige Rechtslage bestehen. Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos sollten die Umweltplakette daher vorerst weiterhin an ihrem Fahrzeug belassen.

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