Insolvenz ohne Lösung: Schmettau & Fuchs stellt Geschäftsbetrieb ein

Der norddeutsche Motorenteilspezialist Schmettau & Fuchs schließt zum 30. April seine Pforten. Wie der Insolvenzverwalter mitteilt, sind sämtliche Gespräche mit potenziellen Investoren gescheitert.
Erst im vergangenen Jahr hat Schmettau & Fuchs sein neues Logistikzentrum in Betrieb genommen. Foto: Schmettau & Fuchs

Die Schmettau & Fuchs GmbH, Spezialist für Motorenteile mit Sitz in Oyten bei Bremen, stellt ihren Geschäftsbetrieb zum 30. April 2026 vollständig ein. Dies geht aus einer aktuellen Kundeninformation des Insolvenzverwalters hervor, die der Redaktion Parts & Service News vorliegt.

Nachdem zuletzt vielversprechende Gespräche mit einer Investorengruppe gescheitert sind, konnte keine tragfähige Lösung zur Fortführung des Unternehmens gefunden werden. Auch eine Eigensanierung im Rahmen eines Insolvenzplans wurde geprüft, jedoch als nicht umsetzbar bewertet.

Der Geschäftsbetrieb wird nun im Zuge eines geordneten Abverkaufs der vorhandenen Warenbestände beendet, teilt der Insolvenzverwalter Martin Lambrecht aus Düsseldorf in seinem Schreiben vom 14. April mit. Noch bestehende Aufträge sollten – soweit möglich – noch bis Ende April abgewickelt werden. Neue Bestellungen werden hingegen nicht mehr angenommen, da hierfür nach dem 30. April kein Personal mehr zur Verfügung steht.

Masseunzulänglichkeit bereits im Januar angezeigt

Bereits im Januar 2026 hatte der Insolvenzverwalter beim zuständigen Amtsgericht Verden (Aller) die sogenannte Masseunzulänglichkeit angezeigt. Dies bedeutet, dass die vorhandene Insolvenzmasse zwar zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, nicht jedoch zur vollständigen Begleichung aller weiteren Verbindlichkeiten.

Für Kunden bringt die Betriebsschließung weitreichende Einschränkungen mit sich. So wurde der Onlineshop bereits Mitte April deaktiviert. Zudem können Reklamationen oder Gewährleistungsansprüche nicht mehr über Schmettau & Fuchs abgewickelt werden. Betroffene Kunden müssen sich direkt an den jeweiligen Hersteller oder dessen Servicepartner wenden. Auch Rückgaben von Waren sowie die Auszahlung von Gutschriften sind ausgeschlossen.

Der Insolvenzverwalter bedankt sich in seiner Mitteilung ausdrücklich für die langjährige Zusammenarbeit und die Unterstützung der Kunden während der Fortführung des Betriebs im Insolvenzverfahren. Gleichzeitig bittet er um Verständnis dafür, dass individuelle Anfragen im Zuge der Abwicklung nicht mehr beantwortet werden können.

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