
Mit der EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 steht die Entsorgungsbranche vor einem grundlegenden Wandel. Was bislang oft über intransparente Exportwege abgewickelt wurde, unterliegt künftig strengen Kontrollen, digitalen Nachweispflichten und klaren Umweltstandards. Ab dem 21. Mai 2026 gelten umfassende neue Vorgaben für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ziel ist es, illegale Entsorgungspraktiken einzudämmen und die Kreislaufwirtschaft innerhalb Europas zu stärken.
Besonders im Fokus stehen dabei auch Altreifen. Diese dürfen künftig nur noch unter streng definierten Bedingungen exportiert werden. Für Reifenhändler, Werkstätten und Autohäuser bedeutet das eine wachsende Verantwortung: Wer regelmäßig Altreifen abgibt, muss sicherstellen, dass diese über rechtssichere und transparente Wege entsorgt werden. Andernfalls droht das Risiko, mittelbar Teil illegaler Entsorgungsstrukturen zu werden. Darauf weist die Initiative ZARE der zertifizierten Altreifenentsorger hin.
Sorgfalt bei der Entsorgerwahl wird entscheidend
Reifenhandel und Kfz-Betriebe sind daher gut beraten, ihre Entsorgungspartner künftig sorgfältig auszuwählen. Wichtige Kriterien sind vor allem nachweisbare Verwertungswege innerhalb Europas, eine lückenlose Dokumentation der Stoffströme sowie die Einhaltung der neuen digitalen Melde- und Nachweispflichten. Intransparente Exportlösungen werden künftig zunehmend zum Risiko.
Orientierung bieten zertifizierte Netzwerke wie die Partnerunternehmen der Initiative. Diese würden bereits seit Jahren zeigen, wie verantwortungsvolle Entsorgung in der Praxis funktioniert: mit klaren Qualitätsstandards, transparenten Prozessen und einem konsequenten Fokus auf hochwertige Verwertung statt kurzfristiger Entsorgungslösungen.
Entsorger unter Anpassungsdruck
Auch für Entsorgungsunternehmen selbst bringt die neue Verordnung erhebliche Veränderungen mit sich. Insbesondere exportorientierte Geschäftsmodelle geraten unter Druck. So sind ab 2027 zusätzliche Auditpflichten für Exporte vorgesehen, während Ausfuhren in Nicht-OECD-Staaten stark eingeschränkt werden. Zugleich sollen digitale Verfahren künftig für eine vollständige Transparenz aller Stoffströme sorgen.
Die EU verfolgt mit ihrer neuen Verordnung ein klares Ziel: Wertstoffe sollen möglichst in Europa gehalten und hochwertig verwertet werden. Für die Branche eröffnet das neue Chancen: Etwa durch eine stabilere Rohstoffverfügbarkeit, den Ausbau moderner Recyclingkapazitäten und die Stärkung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
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