
Im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Vereinfachung von Prozessen hat der Bundesrat dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt, die Pflicht zur grünen Umweltplakette für E-Fahrzeuge auszusetzen.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, unter die auch E-Fahrzeuge fallen, ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 278 vom 30. September 2026 veröffentlicht. Dort heißt es nun: „Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht umfassen (…) Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.”
E-Kennzeichen notwendig
Die Regelung entfällt jedoch nicht vollständig, auch wenn E-Fahrzeuge nur „einen geringen Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (durch Reifen- und Bremsenabrieb, Anm. d. Red.) erzeugen. Um künftig auf die grüne Plakette zu verzichten, ist nämlich ein E-Kennzeichen erforderlich. Dies hat vor allem praktische Gründe bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Zwar wurde in den letzten Jahren immer weniger nach „Plakettensündern” gefahndet, jedoch stellten Polizei und Ordnungsamt erhöhte Bußgelder aus, wenn das Fahrzeug anderweitig auffällig wurde. Konkret bedeutet das: Wurde der Fahrer aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit geblitzt oder das Fahrzeug beim Falschparken durch das Ordnungsamt erfasst, führten die Behörden eine kurze Prüfung durch, ob auch die entsprechende Plakette vorhanden war. Fehlte der Aufkleber hinter der Windschutzscheibe, kostete dies den Besitzer oft 100 bis 128,50 Euro (inklusive Gebühren) – ein teures Vergnügen für die gesparten fünf Euro der Plakette.
Plakettenbürokratie
Auch wenn die anfänglichen Kosten in Höhe von 5 Euro für die meisten Fahrzeughalter verschmerzbar waren, führt der hohe Aufwand vor allem bei Autofahrern zu Verdruss. So muss die Plakette beispielsweise nach einem Umzug mit Kennzeichenwechsel, dem Verkauf des Fahrzeugs oder dem Austausch der Windschutzscheibe ersetzt werden. Das verursacht zusätzlichen Aufwand und weitere Kosten.
Der Wegfall der Umweltplakette für E-Fahrzeuge kann dabei nur der Anfang sein. Bleibt zu hoffen, dass dieses Instrument nach fast zwanzig Jahren (Einführung der Feinstaubplakette im März 2007) bald komplett abgeschafft wird.

