
Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Fahrzeugdaten ist eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Wettbewerb im Kfz-Sektor. Mit der nun abgeschlossenen Überarbeitung von Anhang X der europäischen Typgenehmigungsverordnung hat die EU-Kommission nach jahrelangem Engagement der Vertreter des freien Kfz-Servicemarkts entscheidende Verbesserungen für den freien Markt auf den Weg gebracht. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) wertet die Neuerungen als wichtigen Fortschritt beim Kfz-Datenzugang im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen und bezahlbarer Mobilität.
Die Reform der EU-Kommission schafft im Kern einen zukunftsfesten Rahmen für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie On-Board-Diagnosedaten (OBD). Die Vorgaben gelten unabhängig von der Antriebsart. Gleichzeitig weitet die EU die Informationspflichten der Hersteller deutlich aus. Diese reichen jetzt von präzisen Diagnose- und Softwaredaten über Kalibrierungsinformationen für moderne Assistenzsysteme bis hin zu spezifischen Anforderungen im Umgang mit Hochvoltbatterien.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Qualität und Nutzbarkeit der Daten: Künftig müssen diese in maschinenlesbarer Form, in derselben Detailtiefe wie herstellerinterne Informationen und über standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Auch bei Softwarezugang, Neuprogrammierung von Steuergeräten und Teileaktivierung stärkt die Verordnung gezielt offene, nicht-proprietäre Lösungen. Flankiert wird die Reform durch die Einrichtung eines OBD-Forums, das die weitere Ausgestaltung begleiten soll.
Entscheidende Weichenstellungen
GVA-Präsident Thomas Vollmar: „Die rasante Entwicklung zum ,Software Defined Vehicle‘ macht Kraftfahrzeuge immer komplexer und digitaler. Der faire Wettbewerb steht dadurch zunehmend unter Druck. Der rechtliche Rahmen muss jetzt und in Zukunft diskriminierungsfreies Warten und Reparieren durch markenunabhängige Akteure sicherstellen. Dafür wurden mit der Überarbeitung von Anhang X im Bereich Reparatur- und Wartungsinformation (RMI)/On-Board-Diagnosedaten (OBD) nun entscheidende Weichenstellungen vorgenommen.“
Aus Sicht des freien Kfz-Teilehandels ist das Ziel jedoch noch nicht erreicht. „In Bezug auf Kfz-Ersatzteile des freien Marktes (IAM), genauer in der Passage zur Autorisierung von Kfz-Ersatzteilen in Anhang X, muss dringend nachgearbeitet und nachgeschärft werden“, fordert der GVA-Präsident. Prozesse und Regelungen zu Berechtigungen rund um die dort genannte Autorisierung seien hier bisher nicht beschrieben. Dies bewertet der GVA als hochproblematisch. „Es droht die Gefahr, dass IAM-Kfz-Teile zukünftig gar nicht mehr hergestellt und vertrieben werden können“, warnt Vollmar.
Weitere Hausaufgaben zu erledigen
Eine Autorisierung von Ersatzteilen durch den Fahrzeughersteller sieht die Typgenehmigungsverordnung bisher aus sehr guten wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht vor. Daran dürfe sich nichts ändern. „Insofern sind weitere Hausaufgaben zu IAM-Teilen zu erledigen, sei es in einer weiteren Überarbeitung von Anhang X oder im Wege einer Überarbeitung der Kernverordnung zur Typgenehmigung selbst. Hier steht 2026 ohnehin die Vorlage eines Bewertungsberichts über das Funktionieren der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 an“, erläutert der GVA-Präsident weiter.
Das OBD-Forum begrüßen die Vertreter des deutschen Kfz-Teilegroßhandels ausdrücklich. Grundsätzliche Fragen, wie die Sicherstellung der Versorgung von Autofahrerinnen und Autofahrern mit Kfz-Ersatzteilen aus dem freien Markt zu marktbestimmten Preisen, müssten jedoch in der Verordnung geregelt werden. „Der EU-Gesetzgeber muss hier somit am Ball bleiben und darf sich jetzt nicht zurücklehnen“, so Vollmar abschließend.
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