Interesse an Over-the-Air-Updates wächst

Mehr als die Hälfte der deutschen Fahrzeughalter interessiert sich für drahtlose Software-Updates. Damit können sich Werkstattbesuche erübrigen – zugleich sieht Dekra offene Fragen bei Prüfung und Typgenehmigung.
Foto: Volkswagen

Software-Updates direkt über die Mobilfunkverbindung des Fahrzeugs stoßen bei Autofahrern auf zunehmendes Interesse. Nach einer aktuellen Befragung der Dekra und dem Marktforschungsinstitut Ipsos können sich 56 Prozent der Befragten grundsätzlich vorstellen, sogenannte Over-the-Air-Updates (OTA) zu nutzen. Vor vier Jahren lag dieser Wert noch bei 47 Prozent.

Als wesentliche Vorteile nennen die Befragten Zeitersparnis und Komfort. Updates können eingespielt werden, ohne dass das Fahrzeug dafür eine Werkstatt aufsuchen muss. Zudem versprechen sich die Fahrzeughalter davon, dass die Software ihres Autos auf einem aktuellen Stand bleibt.

Für 15 Prozent der Befragten sind „Over-the-Air“-Updates hingegen eher uninteressant oder überhaupt nicht interessant. 18 Prozent schlagen sich weder auf die eine noch auf die andere Seite. Weitere 11 Prozent kennen das Verfahren, das in modernen Fahrzeugen zunehmend relevanter wird, bisher nicht.

Software verändert das Fahrzeug

Mit OTA-Updates lassen sich nicht nur Fehler beheben. Je nach Fahrzeug können auch neue Funktionen freigeschaltet, vorhandene Funktionen verändert oder abgeschaltet und technische Spezifikationen angepasst werden. Mit zunehmender Verbreitung softwaredefinierter Fahrzeuge gewinnt das Thema damit auch für Werkstätten und Prüforganisationen an Bedeutung.

Die Dekra weist insbesondere auf mögliche Auswirkungen auf die Typgenehmigung hin. „Damit entspricht das Fahrzeug, das im Rahmen der Homologation auf Herz und Nieren geprüft wurde und anschließend eine Typgenehmigung bekommen hat, nach dem Update möglicherweise in wichtigen Punkten nicht mehr dem typgenehmigten Stand“, sagt Jann Fehlauer, Geschäftsführer der Dekra Automobil GmbH.

Nach Auffassung der Prüforganisation müssten deshalb neue Software-Versionen und ihre Auswirkungen auf das Fahrzeug genauso sorgfältig und unabhängig geprüft werden wie die ursprüngliche Fahrzeugsoftware im Typgenehmigungsverfahren. Dies müsse bereits vor dem Ausrollen des Updates geschehen.

Darüber hinaus müsse sich später am einzelnen Fahrzeug feststellen lassen, ob dessen Software dem genehmigten Stand nach dem Update entspricht. „Alles andere halten wir mit Blick auf die Verkehrssicherheit für unverantwortlich,“ so Fehlauer.

Für die Online-Studie befragte Ipsos im Auftrag von Dekra im Juni 2026 insgesamt 1.000 Autobesitzer, die selbst für Wartung und Reparatur ihres Fahrzeugs verantwortlich sind. Weitere Informationen und eine Möglichkeit, die gesamte Studie zu bestellen, gibt es unter www.dekra.de/aftersales-studie.

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